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Payment Services Directive (PSD), Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)
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NEUES EUROPA, NEUE CHANCEN: WIR BIETEN IHNEN DIE ZUKUNFT IM CASH MANAGEMENT.
Die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) ist Ihr professioneller Partner im Zahlungsverkehr und Cash Management. Ihnen als Kunde bieten wir alle gängigen Zahlungsverkehrsprodukte an. Wir nutzen die laufenden Änderungen und Entwicklungen zu Ihrem Vorteil und erweitern permanent unser Angebot. Um den reibungslosen Betrieb in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, informieren wir Sie immer rechtzeitig über aktuelle Änderungen im Zahlungsverkehr. Kompetente Unterstützung bieten wir Ihnen auch bei der Anpassung Ihrer Systeme.
Mit 1. November 2009 tritt das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) in Kraft. Damit wird die europäische Payment Services Directive (PSD) in Österreichisches Recht umgesetzt. Diese EU-Richtlinie stellt die Grundlage für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs dar. Die logische Fortsetzung der EURO Einführung war die Einführung der Single Euro Payments Area (SEPA). SEPA ermöglicht Ihnen, im gesamten Euroraum Zahlungen und Einzüge in einem einzigen Format (Verwendung von XML-Standards ISO 20022) durchzuführen. Dadurch erfolgte eine technische Vereinheitlichung des Inlandszahlungsverkehrs mit dem gesamteuropäischen Zahlungsverkehr.
Was versteht man unter der PSD bzw. dem ZaDiG?
Die PSD ist die EU-Richtlinie für den Zahlungsverkehr und stellt die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr dar. Die PSD ist in den einzelnen Ländern der EU und EWR-Staaten in nationales Recht umzusetzen. Die Umsetzung der PSD in Österreich erfolgt mit Inkrafttreten des neuen Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) ab 1. November 2009, das ebenso Änderungen im Bankwesengesetz (BWG), Fern-Finanzdienstleistungsgesetz, Konsumentenschutzgesetz (KschG) und die Aufhebung des Überweisungsgesetzes vorsieht.
SEPA, PSD und ZaDiG im Vergleich
Die PSD bzw. das ZaDiG stellt den rechtlichen Rahmen und somit das Basisgerüst für SEPA dar. SEPA gilt generell ausschließlich für EURO-Zahlungen, die PSD bzw. das ZaDiG hingegen gelten in unterschiedlichem Umfang für alle Währungen der Mitgliedsstaaten.
Wo findet die PSD Anwendung?
Grundsätzlich finden die Regelungen der Richtlinie bei der Durchführung von Zahlungsaufträgen nur dann Anwendung, wenn die Senderbank und die Empfängerbank in der EU oder dem EWR ansässig sind. Die Wertstellungsregelung gilt auch dann, wenn nur die Sender- oder die Empfängerbank in der EU oder dem EWR ansässig ist und es sich um eine Zahlung in EURO oder in der Währung eines Mitgliedsstaates handelt.
Das ZaDiG gilt für folgende Zahlungsdienste:
· Überweisungen
· Lastschriften
· Kartenzahlungen
· Barein- und Barauszahlungen von einem Zahlungskonto
· Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und/oder Annahme und Abrechnung („acquiring“) von Zahlungsinstrumenten
· Finanztransfer (z.B.: Western Union)
· Ausführung von Zahlungsvorgängen, bei denen die Zustimmung über ein Telekommunikations-/Digital-/IT -Gerät übermittelt wird und der Betreiber des Systems oder Netzes nur als zwischengeschaltete Stelle fungiert.
Was sind die Vorteile des ZaDiG für den Kunden?
· bessere Wertstellung
· garantierte Ausführungsfristen
· verbesserte Information
· geringere Haftung
Für Details zu den Auswirkungen des ZaDiG auf Überweisungen und die bestehenden österreichischen Einzugsermächtigungs- und Lastschriftverfahren wenden Sie sich bitte an Sabine Zucker und die RZB Cash Management Experten.
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